Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Friedrich (NRW), Mittwoch, 05. September 2007, 18:19 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Liebe Carolin,

da Du keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, brauchst Du auch keine Behinderung angeben.

"Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor,
durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>"

Ist Deine Tätigkeit dadurch eingeschränkt>
Diese Frage kannst Du nur selbst beantworten.
Sollte das der Fall sein, nutzt es Dir nichts das zu verschweigen,
da es auffällt und dann als Inkopetenz in Deinem Job gewertet werden könnte.
Auch könntest Du keinerlei "freiwillige" Arbeitserleicherungen von Deinem Arbeitgeber erbitten, zu denen er ansonsten vielleicht bereit wäre.

Viele Grüße

Friedrich



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