Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Ursula (NRW), Donnerstag, 06. September 2007, 08:27 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo, Carolin,
diese Frage nach Einschränkungen stellt der Arbeitgeber, um sich auch selbst zu schützen, d.h. im Sinne von Arbeitsschutzmaßnahmen und späteren rechtlichen Konsequenzen für ihn selber. Leider sieht es in der Praxis dann so aus, dass je nach Firma man sich als Arbeitnehmer eher ein K.O.-Kriterium ausstellt. Ich glaube, dass ist auch heutzutage die größte Befürchtung seitens der Arbeitnehmer. Da du aber einen Arbeitsvertrag hast, sieht die Lage für dich anders aus. Wie bereits hier empfohlen wurde, würde ich von deiner Augenerkrankung erzählen, ggfs. um evtl. einmal freiwillige Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen zu können.
Alles Gute.
Ursula


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