Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Wolfram (DD), Mittwoch, 05. September 2007, 18:23 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo Carolin,
Diffiziles Ding, das! Mit Deinem 2. Absatz hast Du ja schon alles beantwortet.
Einerseits: "Kein Mensch muß müssen" (der Derwisch zu "Nathan der Weise")
andererseits, was ist, wenn...
Langer Rede kurzer Sinn - kannst Du mit Deinem Personalbearbeiter REDEN> Wenn ja, frag ihn, was Du antworten sollst...
Der Personalbearbeiter ist auch nur ein Mensch und kennt eventuelle Stolperstellen. Und was unter vier Augen gesagt wurde....
So würde ICH es machen und so habe ich es gemacht.
Ansonsten: "Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor, durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>", heißt nicht " durch die ... eingeschränkt werden könnte"...
Es ist spitzfindig, ja! Aber besser wäre es, wenn Du den Menschen da fragen könntest.
Herzliche Grüße
Wolfram



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