Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Wolfram (DD), Montag, 10. September 2007, 09:19 (vor 6076 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 09. September 2007 16:03:57:


Hallo Carolin,
"Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor, durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>"
Meiner (auf der Grundlage DEINER) Meinung nach: nein!
Ich weiß nicht, ob das so gefragt werden darf - guck Dir den Unfug moderner Arbeitszeugnisse an: "er hat sich viel Mühe gegeben..." -> hier weiß so ziemlich jeder, daß außer "er" jedes andere Wort gelogen ist; und das vermutlich auch darauf beruht, daß irgendwer mal ein Urteil gefällt hat, daß irgendwas nicht so ins Zeugnis zu schreiben ist... -

im Grunde genommen kann es eine Absicherung für beide Seiten sein.
Du hast Deinem Geschäftsführer von Deiner Krankheit erzählt - Du fühlst Dich für die Arbeitsaufgabe tauglich. -> Du hast aber festgestellt, daß es Dir schwerer fällt, als anderen. Warum solltest Du da nicht fragen, ob man Dir einiges erleichtern kann = einen Antrag auf Schwerbehinderung (oder zumindest Gleichstellung) stellen>
Die Einrichtung eines ggf. behindertengerechten Arbeitsplatzes oder Veränderung der Arbeitsbedingungen hilft dann DIr UND Deinem Arbeitgeber (siehe Angelika u.a.) - Du erhältst Dir vielleicht Deine Gesundheit, erleichterst Dir die Arbeit und das ist ja sicher auch im Intressse Deines Arbeitgebers.
Herzliche Grüße
Wolfram



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